2. Verfahrens-Eventualbegehren: Die Angelegenheit sei zur Neubeurteilung an die Vorinstanz 2 zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Staates (einschliesslich vorinstanzliches Verfahren). b) Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt