a) Beschwerdeführer: 1. Die Entscheide des Departement Bau und Umwelt vom 7. Juni 2010 und des Regierungsrates vom 18. Dezember 2012 seien aufzuheben und es sei dem Gesuch vom 16. März 2009 bezüglich Entlassung des Gashauses C___, Assek. Nr. XXX in D___, als Einzel- bzw. Kulturobjekt Nr. 1.9 aus dem kantonalen Schutzzonenplan stattzugeben. Eventuell sei der Schutz auf das Innere des Saales zu beschränken. 2. Verfahrens-Eventualbegehren: Die Angelegenheit sei zur Neubeurteilung an die Vorinstanz 2 zurückzuweisen.