A. Der Beschwerdeführer, geboren am XX.XX.1972, ist portugiesischer Staatsangehöriger. Am 16. Mai 2011 reiste er in die Schweiz ein und erhielt vom Migrationsamt des Kantons Zürich eine bis 30. November 2011 befristete Kurzaufenthaltsbewilligung L-EG/EFTA zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit. Wegen gesundheitlicher Probleme des Beschwerdeführers kündigte sein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis per 10. August 2011. Am 24. November 2011 meldete sich der Beschwerdeführer bei der Einwohnerkontrolle in Herisau an.