Seite 10 2.5 Zusammengefasst macht es aus praktischer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt schlichtweg keinen Sinn mehr, die urspünglich angefochtene Schätzung aus dem Jahr 2003 / 2004 näher zu überprüfen. Die turnusgemässe Neuschätzung, welche normalerweise alle 10 Jahre erfolgt, ist längst fällig.