2.2 Im angefochtenen Entscheid ist ausführlich begründet, gestützt auf welche Grundlagen die Schätzwerte der Liegenschaft C___ festgelegt wurden. Die Vorinstanz liess ausserdem zusätzlich von der Schätzungskommission von Appenzell Innerrhoden eine Vergleichsschätzung durchführen. Gestützt auf die Schätzungsergebnisse dieser zusätzlichen Schätzung, welche durchaus in der Grössenordnung der vom