Am 28. Juli 2004 teilte sie dem Beschwerdeführer mit eingeschriebenem Einspracheentscheid mit, seine Einsprache gegen die ursprüngliche Schätzung vom 12. Dezember 2003 / 1. März 2004 werde teilweise gutgeheissen und eröffnete folgende, revidierte Schätzwerte für die Liegenschaft C___: Verkehrswert: Fr. 210‘000.-- Landwirtschaftlicher Ertragswert: Fr. 45‘000.-- Verkehrswert nichtlandw. Gebäude: Fr. 111‘000.-- Ertragswert total: Fr. 156‘000.--