Uns ist eine uns angemessen erscheinende Entschädigung zu bezahlen. Wir erwarten entsprechende Vorschläge für die Erledigung der Datenschutzverletzung und der Entschädigung. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. Seite 3 Sachverhalt