4. Es ist zu veranlassen, dass uns vom Präsidenten der Landwirtschaftlichen Schatzungskommission die unter Fehlende Unterlagen aufgeführten Akten innert nützlicher Frist zugestellt werden. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Wir werden die Kosten nach Abschluss in einer entsprechenden Rechnung stellen. Zusätzlich ist uns eine Parteientschädigung zu zuzusprechen. 6. Wir behalten uns die Ergänzung unserer Rechtsbegehren und Begründung vor. 7. Im weiteren sind die Mitarbeiter anzuweisen Schreiben, Unterlagen, ect, die bei einem Rekurs beigelegt werden müssen, dem Adressanten im Doppel zu zustellen