2. Wir machen vom mündlichen Anhörungsrecht und dem Ortstermin gebrauch. 3. Fehlende Unterlagen sind uns in Kopie zu senden. Wir verlangen Akteneinsicht in alle Akten und der kostenlosen Abgabe der notwendigen Kopien. Zustellung der Akten an unsere Adresse. Für unsere Antworten ist uns eine Mindestfrist von 60 Tagen zu gewähren. Fristen für Besprechungen, Ortstermine, Verhandlungen, ect., sind uns mindestens 60 Tage im Voraus bekannt zu geben.