32 WRG zu Recht als massgebend erkannten Bagatellgrenze liegende Beeinträchtigung entsteht. Soweit dieser Nachweis in einem Betriebsjahr nicht allein anhand der vom Kanton St. Gallen betriebenen Hydrometriestation XY (mittels den Tagesgang dokumentierenden Aufzeichnungen) erbracht werden kann, wird das Amt für Umwelt ermächtigt, vom Konzessionär jeweils andere geeignete technische Daten wie namentlich auch Leistungsdaten der Anlage L.______ einzufordern. Vorbehalten bleiben genauere Messeinrichtungen und -prozedere, welche das Amt für Umwelt im Rahmen der bis spätestens Ende 2025 zu realisierenden baulichen Sanierung anordnet.