1. Es wird davon Vormerk genommen, dass die mit Eingabe vom 28. Februar 2007 gestellten Rechtsbegehren vom Beschwerdeführer mit Eingabe vom 3. August 2007 reduziert worden sind. Dieses Verfahren (damals II 07 8, später vom Obergericht unter O4V 07 1 fortgesetzt) sowie die Rechtsverweigerungsbeschwerde der S.______ (II 06 22) sind beide mit Entscheid des Einzelrichters vom 5. Dezember 2008 hinsichtlich der Erteilung der Wasserrechtskonzession und der Festlegung der Restwassermenge (unter Vorbehalt eines Interessenausgleichs) bzw. hinsichtlich der Rechtsverweigerung als erledigt am Gerichtsprotokoll abgeschriebenen worden.