4.5 Die Variante c hat für sich den entscheidenden Vorteil, dass sie sich an die ohnehin per Ende 2025 an die Adresse des Oberliegers rechtskräftig verfügte Sanierung anlehnt. Sie erscheint auch für die Zeit vorher - ab Inbetriebnahme der neu bewilligten Turbinen geeignet und zweckmässig, um im KW des Unterliegers tatsächlich mehr als eine Bagatellbeeinträchtigung zu verhindern. Mit der oben formulierten Betriebsauflage kann sichergestellt werden, dass durch die Erteilung der angefochtenen Konzession tatsächlich nicht mehr als zulässig in die ehehaften Rechte des Beschwerdeführers eingegriffen wird.