In diesem Punkt erweist sich die Beschwerde als begründet und ist insofern gutzuheissen. Im Folgenden ist aber noch zu prüfen, mit welchen Auflagen erwirkt werden kann, dass es im KW A.______ tatsächlich bei einer Bagatellbeeinträchtigung bleibt. Vorab ist aber noch festzuhalten, dass die Einhaltung der Bagatellgrenze ohne ergänzende Auflagen sich auch keinesfalls aus einer angeblichen Interessenidentität zwischen Oberlieger und Unterlieger einstellen wird, wie dies die Beschwerdegegnerin beliebt machen möchte. Denn zwischen dem vorwiegend als Laufwerk konzipierten KW A.____