_ einen untragbaren Produktionsausfall (recte: mehr als eine Bagatellbeeinträchtigung) zu provozieren. Dies sei mit Betriebseinschränkungen möglich, jedoch sei deren Überwachung ziemlich aufwändig und mit einmalig hohen Kosten verbunden. c) Die B.______ darf im Rahmen der (mittlerweile rechtskräftigen) Gewässer-sanierung modulieren, hat aber nachzuweisen, dass die Beeinflussung (im KW A.______) bei einem Schwall/Sunk-Verhältnis von 1.5:1 gering bleibe. Dass es bei Einhaltung dieses Verhältnisses im KW A.___