dies würde dort Instandstellungskosten von Fr. 50'000.-- und einmalig (wie bei Variante A.2.4.1) Zusatzkosten von Fr. 10'000.-- für die Sonde verursachen (Gesamtkosten für die Variante B.2.4.2 = Fr. 60'000.--). Nach der auf Einsprache der B.______ hin modifizierten, aber mittlerweile rechtskräftigen Sanierungsverfügung (act. 164, Erw. 14 und Dispositiv-Ziff. 1, mit Rechtskraftbescheinigung vom 15.10.2018 auf S. 1) ist die B.______ seither verpflichtet, das M.______wehr in das integrale Sanierungsprojekt einzubeziehen.