Das heisst, entgegen den Annahmen der Vorinstanz ist nicht sichergestellt, dass es in Rücksichtnahme auf den Unterlieger dort bei einer blossen Bagatellbeeinträchtigung im Sinne der oben erwähnten Rechtsprechung zu Art. 32 WRG bleiben wird: Wird forciert eine Betriebsweise mit Modulation gefahren, so kann laut Experte während der nächsten 20 Jahre im KW A.______ eine Minderproduktion von bis max. Fr. 84'000.-- resultieren. Die durchschnittliche Jahresproduktion im KW A.______ beziffert der Experte auf Fr. 10'200.--, so dass im Extremfall (das heisst ohne die Modulation einschränkende Auflagen) im KW A.__