Wenn V.______ jedoch nicht für den gleichbleibenden KEV-Tarif produziert und abrechnet (und deshalb nicht nach dem einzig für den KEV-Tarif optimalen Regime eines Laufwerkes mit vollem Weiher fährt), sondern als Netzbetreiberin oder aus anderen Gründen ein Regime mit forcierter Modulation fahre, wie dies gemäss neuer Konzession im Speicherbetrieb auch unter Einhaltung des neuen Restwasserregimes zulässig und möglich bleibe, so hat dies laut dem Experten im KW A.______ folgendes zur Folge: für das KW A.______ gilt als Kleinproduzent der immer gleich hohe sog. MFK-Tarif (vgl. act 126, S. 16 unten). Fährt nun V.___