Seite 35 B.______ nicht nur als KEV-berechtigte Produzentin, sondern auch als Netzbetreiberin am Markt auftrete. Als solche habe sie ein Interesse an einem forcierten Volllastbetrieb (Modulation), und man könne deshalb nicht davon ausgehen, dass sie immer nach den gleichbleibenden KEV-Ansätzen entschädigen lasse, sondern sie werde bei Bedarf als Netzbetreiber auch forciert modulieren. Auf die Frage, ob unter diesen Umständen ein auf 100 Stunden eingeschränkter Maximalbetrieb im Winterhalbjahr ohne weiteres erwartet werden könne, hat der Experte wie folgt verneint: ohne sichernde Vorgaben an die