14) bzw. die B.______ wurde angewiesen, das M.______-Wehr in das integrale Sanierungsprojekt einzubeziehen (neue Fassung Dispositiv-Ziff. 1), wobei dieses die Teilbereiche Sanierung Geschiebehaushalt, Sanierung Schwall/Sunk und Fischschutz umfassen soll. Gemäss Stempelvermerk des Departements Bau und Umwelt auf diesem Wiedererwägungsentscheid (act. 164) ist dieser Wiedererwägungs-Entscheid inzwischen unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Damit steht nun für die B.______ als Konzessionärin verbindlich fest, dass gestützt auf den vom I.______, von den Gemeinden C.______ und X.______