__ durch geeignete Kontrollmassnahmen sicherzustellen, dass es auch während der 20 Jahre dauernden KEV-Periode bei einer Betriebsweise bleibt, welche entweder ohne Modulation auskommt oder mit einer massvollen Modulation die Bagatellgrenze wahrt. 2.4 Zur Festlegung und Kontrolle der alternativ eine Entschädigung ausschliessenden beiden Betriebsweisen (a. ohne Modulation; b. mit einer auf eine Bagatellbeeinträchtigung begrenzten Modulation) stellen sich dem Gericht in Anlehnung an die vom Beschwerdeführer formulierten Ergänzungsfragen 1 und 2 die folgenden Fragen, welche dem Experten zur Beantwortung vorzulegen sind: