M. Ende August 2016 ging die Gerichts-Expertise der F.______ ein. Der Experte F.______, kommt auf S. 17 und 19 im Wesentlichen zum Schluss, dass das B.______ unter Geltung des KEV-Tarifs aus wirtschaftlichen Gründen (bzw. im eigenen Interesse) eigentlich eine Betriebsweise mit vollem Weiher fahren sollte und dass dann bei dieser Betriebsweise (ohne Modulation) im unterliegenden KW A.______ keine Beeinträchtigung resultieren sollte. Wird im B.______ /L.______ hingegen von dieser Betriebsweise (ohne Modulation) abgewichen, könne im KW A.___