Soweit die Fragen in Ziff. 4.2.2 und 4.3.2 (oben) eine Betriebsweise zum Gegenstand haben, welche nicht auf der gleichbleibenden KEV basiert, könne sich der Experte auf eine Schätzung auf Grundlage vorhandener Daten und Annahmen beschränken; die nach dem Auslaufen der KEV gegebenenfalls wieder massgebenden Hoch- und Niedertarife seien derzeit weder für das B.______ noch das KW A.______ bekannt. Abschliessend wird im Beweisbeschluss festgestellt, dass aktuell die Einspeisungen ins Netz auch dem KKW A.______ - analog zur KEV im B.____