Für die Grobbeurteilung - Bagatellfall ja/nein - rechnet er mit einem Kostenrahmen von weiteren Fr. 14-16'000.--. In der Folge wurden die Parteien von der Gerichtsleitung auf die hohen Prozessrisiken und -kosten hingewiesen, worauf diese Vergleichsverhandlungen aufnahmen. Mit Schreiben vom 8. Februar 2012 wurde seitens der Beschwerdeführerin signalisiert, dass die Vergleichsverhandlungen noch andauern. Mit Schreiben vom 24. April 2013 liess die B.______ mangels Einigung um Fortsetzung des Verfahrens ersuchen, ebenso der Beschwerdeführer unter Beilage eines weiteren Teilgutachtens der E.______ (act. 66/67).