_ vom 23. Oktober 2006, S. 2). Daraus ergebe sich, dass die Betriebsweise mit einer maximalen Ausbau-wassermenge höchstens während 100 Stunden im Winterhalbjahr, in denen auch beim unterliegenden KW A.______ 450 l/s anfallen, zu „Beeinträchtigungen“ bei diesem führen könne. Bei einer kontinuierlichen Produktion (nach Angaben des Amts für Umweltschutz des Kantons St. Gallen sei eine Speicherbewirtschaftung beim KW A.______ mit einem Speichervolumen von lediglich 786 m3 gar nicht möglich) gingen dabei maximal 160 l/s