b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Seite 3 c) der Beschwerdegegnerin: ca) Ursprüngliche Fassung gemäss Eingabe vom 18. Mai 2007 (act. 8): Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschwerdeführers. cb) Modifizierte Fassung gemäss Eingabe vom 15. Oktober 2007 (act. 20): Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschwerdeführers.