Der sich ergebende Betrag wird reduziert um 15% zum Ausgleich des durchschnittlichen Mehrertrags im Kraftwerk A.______ infolge Verlagerung der Produktion vom Niedertarif in den Haupttarif. Die Zahlung ist jeweils spätestens zwei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, also spätestens Ende Februar jeden Jahres geschuldet, erstmals Ende Februar 2008. 2.2 Diese Regelung wird alle 10 Jahre anhand der beiderseitigen Produktionszahlen geprüft und nötigenfalls für die nächsten 10 Jahre angepasst, erstmals nach Ablauf des Jahres 2016.