Gegenstand Beschwerde gegen Erteilung einer Wasserrechtskonzession Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: aa) Ursprüngliche Fassung gemäss Beschwerdeschrift vom 28. Februar 2007 1. Der Entscheid des Regierungsrates von Appenzell A.Rh. vom 23. Januar 2007 sei aufzuheben. 2. Das Konzessionsgesuch der Beschwerdegegnerin sei in der vorliegenden Form abzuweisen. 3. Das Projekt sei in der Weise zu überarbeiten bzw. die Bewilligung mit Auflagen zu versehen, die nach Möglichkeit jede Beeinträchtigung des Kraftwerks des Beschwerdeführers ausschliessen oder zumindest nach Möglichkeit beschränken.