1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Rekursentscheid des Departements Inneres und Sicherheit vom 15. Februar 2024 aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen zum Erlass einer Verfügung betreffend Anerkennung der Ehe des Beschwerdeführers an die Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand überwiesen. Im Übrigen wird nicht auf die Beschwerde eingetreten.