Seite 3 Gesuchs und der Beilagen an den Gesuchsteller durch die verfügende Behörde eine Rechtsverweigerung vor, steht es ihm frei, von dieser eine anfechtbare Verfügung zu verlangen oder bei der Vorinstanz als übergeordneter Behörde Rekurs wegen unrechtmässigen Verweigerns oder Verzögern einer anfechtbaren Verfügung zu erheben (Art. 30 Abs. 1 lit. c und Art. 31 Abs. 1 VRPG). Auf das Rechtsbegehren 3 kann daher nicht eingetreten werden.