B. Mit Verfügung vom 20. Juli 2023 (act. 6.1.1) wies das Amt für Inneres, Abteilung Migration, das Gesuch mangels Nachweises über die Auflösung der ersten Ehe ab. C. Gegen diese Verfügung liess A., vertreten durch RA AA., mit Eingabe vom 10. August 2023 (act. 6.1) beim Departement Inneres und Sicherheit Rekurs erheben mit dem Antrag, die Verfügung aufzuheben und die Einreise von B. zwecks Familiennachzugs in die Schweiz umgehend zu bewilligen. D. Mit Entscheid vom 15. Februar 2024 (act. 2.2) wies das Departement Inneres und Sicherheit den Rekurs ab.