Seite 6 Das Obergericht erkennt: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Rekursentscheid des Regierungsrats vom 5. Dezember 2023 aufgehoben. 2. Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat B. mangels Erlasses einer anfechtbaren Nichteintretensverfügung gegen das Verbot der formellen Rechtsverweigerung verstossen hat. 3. Es wird eine Entscheidgebühr von Fr. 1'500.-- festgesetzt, welche auf die Staatskasse genommen wird. 4. Es werden keine Parteientschädigungen ausgerichtet.