Seite 4 notwendigen Voraussetzungen. Der Beschwerdeführer habe kein rechtlich schützenswertes Interesse am Erlass einer Leistungsverfügung gehabt. Was der Beschwerdeführer in Tat und Wahrheit gewollt habe, sei die Auszahlung von vier Beträgen auf ein bestimmtes Konto gewesen. Damit habe er ein reines Leistungsbegehren gestellt, wofür einzig und allein die Leistungsklage an die dafür zuständige Instanz das richtige Instrument gewesen wäre.