a) des Beschwerdeführers: 1. Ziff. 1 und 3 des angefochtenen Beschlusses seien aufzuheben. 2. Der Rekurs sei gutzuheissen und der Gemeinderat anzuweisen, die verlangte Verfügung zu erstellen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 3. Es sei die unentgeltliche Rechtsprechung in Form von Erlass des Gerichtsvorschusses und der Gerichtskosten zu gewähren. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. c) des Beschwerdegegners: 1. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtsprechung sei abzuweisen. 2. Die Beschwerde sei abzuweisen. 3. Unter Kosten und Entschädigungsfolge zulasten des Beschwerdeführers. Sachverhalt