vertreten durch: Departement Inneres und Sicherheit, Schützenstrasse 1, 9102 Herisau Beschwerdegegner Gemeinderat B. vertreten durch: RA BB. Gegenstand Verweigerung einer anfechtbaren Verfügung Beschwerde gegen den Rekursentscheid des Regierungsrats vom 5. Dezember 2023 Rechtsbegehren