Seite 12 Das Obergericht erkennt: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid der Schätzungskommission E- strasse A. vom 12. Dezember 2023 aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Es wird eine Entscheidgebühr von Fr. 2'500.-- festgesetzt, welche auf die Staatskasse genommen wird. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.