Ohne den neuen Strassenabschnitt entlang der Grenze des Beschwerdegegners wäre derselbe Verkehr vollständig über die E-strasse geführt worden, welche direkt und viel näher am Haus des Beschwerdegegners vorbeiführe, was bei ihm tendenziell eher zu mehr Immissionen geführt hätte, als der Verkehrsfluss über das neue Verbindungsstück. Zudem werde bestritten, dass ein schwerer Schaden vorliege und die Mehrimmissionen zu entschädigen wären. Im Zeitpunkt des Eigentumserwerbs im Jahr 1993 sei zudem aufgrund des Quartierplans von xyxy vorhersehbar gewesen, dass ein Ausbau der D-Strasse erfolgen werde und es dadurch zu den nun eingetretenen Immissionen kommen könnte.