Daher sei nur 50% von diesem Wert zu entschädigen (50% von 25% = 12.5%). Somit sei für die Eigentumsbeschränkung betreffend die 79 m2 eine Entschädigung von Fr. 5'530.-- geschuldet (Fr. 560.--/m2 x 79 m2 x 12.5%). Hinzu kämen Fr. 80.-- für die formell enteigneten 4 m2.