Der neue Strassenabschnitt werde zudem auf Grund der Immissionen als zusätzlicher Minderwert gewertet. Hingegen verbleibe die ganze Ausnützungsziffer der Böschungsfläche beim Grundstück Nr. xxxx. Gemäss Bodenpreisstatistik Appenzell Ausserrhoden liege der Durchschnittswert von Verkaufspreisen in der Zone XX in A. bei Fr. 560.--/m2. Für die schlechtere Nutzbarkeit der Fläche mit Böschung würden 50% des Baulandwerts in Abzug gebracht. Da hingegen die bauliche Nutzung (Ausnützungsziffer) vollumfänglich auf der Stammparzelle xxxx verbleibe, erfahre damit der wirtschaftliche Wert der Parzelle keine Reduktion.