MARKUS JOOS, in: Glaus/Honsell [Hrsg.], Gebäudeversicherung, 2009, S. 408; MARCO DONATSCH, in: Alain Griffel [Hrsg.], Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich, 3. Aufl. 2014, N. 64 zu § 50 VRG). Im Rechtsmittelverfahren gegen Schätzungsentscheide ist nach Sinn und Zweck des vorangegangen Schätzungsverfahrens zu prüfen, ob die von der Kommission gewählte Schätzungsmethode mit der gesetzlichen Regelung vereinbar ist. Zudem ist zu klären, ob bezüglich der streitbetroffenen Grundstücke alle für die Schätzung wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden (Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich 2012.00003 vom 7. Februar 2013 E. 3.1).