D. Mit Eingaben vom 7. Februar 2024 (act. 6) und 18. März 2024 (act. 8) liessen sich C. (im Folgenden: Beschwerdegegner) sowie die Schätzungskommission E-strasse (im Folgenden: Vorinstanz) mit eingangs erwähnten Rechtsbegehren zur Beschwerde vernehmen. E. Mit Schreiben vom 16. April 2024 (act. 11) reichte die Beschwerdeführerin eine Replik ein, wozu sich der Beschwerdegegner mit Duplik vom 3. Mai 2024 (act. 14) sowie die Vorinstanz mit Schreiben vom 13. Mai 2024 (act. 16) vernehmen liessen. F. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Erwägungen