Nordseitig grenzt die Parzelle Nr. xxxx nun an diese neu erstellte Strassenverlängerung. Gemäss Vermessungsurkunde vom 8. März 2022 (act. 2.2) hat die Parzelle Nr. xxxx die im ü.G. gelegene Fläche von 4 m2 an die nördlich angrenzende Strassenparzelle Nr. xxyy abzutreten. Da C. den vorgeschlagenen Kauf- und Tauschvertrag nicht unterzeichnet hatte, beschloss der Gemeinderat A. am 27. September 2022 beim Regierungsrat die Einsetzung einer Schätzungskommission zu beauftragen (act. 7.13). Mit Beschluss vom 22. November 2022 (act. 7.14) setzte der Regierungsrat zur Feststellung der