A. C. ist Grundeigentümer der Parzelle Nr. xxxx mit dem Wohnhaus Assek. Nr. xyxx, Gemeinde A.. Die Parzelle weist eine Fläche von 638 m2 auf. Der Zonenplan weist diese mehrheitlich der Wohnzone XX zu. 4 m2 sind der Zone übriges Gemeindegebiet (ü.G.) zugeordnet. Mit Entscheid vom 15. August 2017 verabschiedete der Gemeinderat A. ein Strassenbauprojekt, mit welchem die D-Strasse in die E-strasse verlängert wurde, zuhanden der öffentlichen Auflage. Das Departement Bau und Volkswirtschaft wies den gegen das Strassenbauprojekt gerichteten Rekurs von C. mit Entscheid vom 11. Februar 2019 ab (act.