Gegenstand Feststellung der Entschädigung im Enteignungsverfahren Beschwerde gegen den Entscheid der Schätzungskommission E-strasse A. vom 12. Dezember 2023 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: 1. Der Entscheid der Schätzungskommission sei aufzuheben. 2. Die Entschädigung sei auf Fr. 5'610.-- festzulegen. 3. Eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdegegners.