den verwaltungsinternen Rechtschutz. Die verwaltungsinterne Rechtspflege umfasst die Überprüfung angefochtener erstinstanzlicher Verfügungen vor Verwaltungsbehörden. Demgegenüber ist von verwaltungsexterner Verwaltungsrechtspflege die Rede, wenn diese Überprüfung von (Justiz-)Behörden vorgenommen wird, die von der Exekutive unabhängig sind (BERTSCHI/PLÜSS, in: Alain Griffel [Hrsg.], Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich, 2014, N. 11 zu den Vorbemerkungen zu § 4-31). Gemäss Art. 31 Abs. 1 VRPG ist Rekursinstanz die übergeordnete Verwaltungsbehörde, soweit nicht besondere Vorschriften bestehen. Nach Art. 59 i.V.m.