D. Mit Schreiben vom 8. Januar 2025 (act. 5), 9. Januar 2025 (act. 6) und 29. Januar 2025 (act. 7) liessen sich das Departement Inneres und Sicherheit (im Folgenden: Vorinstanz), der Beschwerdeführer sowie A. (im Folgenden: Beschwerdegegner), vertreten durch RA AA., zur Beschwerdelegitimation vernehmen. F. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Begründung