1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der angefochtene Rekursentscheid des Departements Inneres und Sicherheit vom 7. Dezember 2023 aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen zur Neubeurteilung an das Strassenverkehrsamt zurückgewiesen. Im Übrigen wird nicht auf die Beschwerde eingetreten. 2. Es wird eine Entscheidgebühr von insgesamt Fr. 2'000.-- festgesetzt, welche auf die Staatskasse genommen wird. Die Gerichtskasse wird angewiesen, dem Beschwerdeführer den Kostenvorschuss von Fr. 2‘000.-- zurückzuerstatten.