Dem Urteil des Bundesgerichts 1C_6/2019 vom 23. April 2019 lagen Verstösse wegen Unaufmerksamkeit, Geschwindigkeitsüberschreitung mit Unfallfolge, die Nichtbeherrschung des Fahrzeugs sowie Missachten des Vortritts zugrunde, was nach Ansicht des Bundesgerichts auch beim Führen von Fahrzeugen, zu welchen die Kategorien G und M berechtigen, zu einer erheblichen Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer führen kann. Im Urteil des Bundesgerichts 1C_152/2021 vom 19. Oktober 2021 wurde der Lenker wegen Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 27 km/h und der ungenügenden Sicherung der Ladung verurteilt.