Deshalb kam das Bundesgericht zum Schluss, dass der Lenker nicht in der Lage war, die Regeln des Strassenverkehrs einzuhalten, unabhängig davon, welches Fahrzeug er führte. Dem Urteil des Bundesgerichts 1C_6/2019 vom 23. April 2019 lagen Verstösse wegen Unaufmerksamkeit, Geschwindigkeitsüberschreitung mit Unfallfolge, die Nichtbeherrschung des Fahrzeugs sowie Missachten des Vortritts zugrunde, was nach Ansicht des Bundesgerichts auch beim Führen von Fahrzeugen, zu welchen die Kategorien G und M berechtigen, zu einer erheblichen Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer führen kann.