13. April 2018 wurde der fehlbare Lenker vor den massgeblichen Entzügen der Kategorien G und M wegen Kontrollverlusts aufgrund unangemessener Geschwindigkeit, einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 58 km/h auf einer auf 120 km /h begrenzten Autobahn sowie Überholens eines Velofahrers trotz unzureichender Sicht und ungenügenden Abstands mit einem Traktor, an welchem zwei Mäher angehängt waren, und Gefährdung des Velofahrers, verurteilt. Deshalb kam das Bundesgericht zum Schluss, dass der Lenker nicht in der Lage war, die Regeln des Strassenverkehrs einzuhalten, unabhängig davon, welches Fahrzeug er führte.