d und e SVG zwingend Entzüge der Kategorien G und M zur Folge haben, sofern ein solcher Sicherungsentzug nicht offenkundig aufgrund der Gefährdung der Verkehrssicherheit erfolgte. 5.5 Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Führerausweisentzügen der Kategorien G und M deutet darauf hin, dass der Entzug aller Ausweiskategorien die Folge sein muss, wenn vom fehlbaren Lenker eine Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgeht. Im Urteil 1C_531/2017 vom